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Zentrum für Vermittlung

Eingliederungszuschuss

Sie möchten eine Kundin oder einen Kunden des Jobcenters Herne sozialversicherungspflichtig einstellen, aber dieser erfüllt das Tätigkeitsprofil der ausgeschriebenen Stelle nicht oder noch nicht voll (z. B. fehlende fachliche Kenntnisse)?

Dann können Sie einen Lohnkostenzuschuss beantragen.

Die Höhe und Dauer der Förderung richtet sich nach den individuellen Leistungsdefiziten Ihres neuen Mitarbeiters im Hinblick auf die Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes.

Praktika und Probearbeiten

Sie möchten feststellen, ob ein möglicher Bewerber für einen in Ihrem Betrieb zu besetzenden Arbeitsplatz geeignet ist? Dann nutzen Sie die Möglichkeit einer Probearbeit.

Die Voraussetzungen hierzu sind:

  • der Bewerber befindet sich im Arbeitslosengeld-II-Bezug und
  • eine Einwilligung des Jobcenters vor Beginn der Erprobung liegt vor.

Die Probearbeit (MAG) kann bis zu vier Wochen gewährt werden - je nach Anforderung der Tätigkeit - und muss zum Ziel haben, die Einstellungsaussicht in Ihrem Betrieb zu verbessern. Kosten entstehen Ihnen während der Erprobung nicht.

Haben Sie Interesse oder Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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  Jobcenter-Herne.BOV@jobcenter-ge.de