Service-Center: Mo. - Fr. von 08:00 - 18:00 Uhr
Zentrum für Vermittlung

Bürgergeld

Wir helfen in Notsituationen!

Die Höhe des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts wird vom Gesetzgeber festgelegt.

Der Regelbedarf soll den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken.

Sie sind noch keine 25 Jahre alt und wohnen nicht mehr im Haushalt Ihrer Eltern? Dann liegt die Zuständigkeit in leistungsrechtlichen Angelegenheiten  bei der Jugendberufsagentur.