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Zentrum für Vermittlung

Kosten der Unterkunft

Wo komme ich eigentlich unter?

Kostenübernahme und Umzugswunsch

Die Kosten der Unterkunft (Grundmiete und Betriebskosten) sowie die Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen dem Bedarf zugerechnet, sofern sie angemessen sind.

Bezüglich der Angemessenheit hat die Stadt Herne Mietobergrenzen festgesetzt, die sich nach Größe der Wohnung und Anzahl der Personen richten. Einzelheiten zu der Angemessenheit können Sie in der Fachbereichsverfügung zu den angemessenen Kosten der Unterkunft der Stadt Herne nachlesen.

Aktuelle Informationen zu den Mietobergrenzen dazu können Sie in dem Merkblatt zum Wohnungswechsel und Umzug im Stadtgebiet Herne (mit Kaution bzw. ohne Kaution) entnehmen oder mit Ihrem Sachbearbeiter besprechen.

Wussten Sie schon?

Umzug nur mit Zustimmung!

Ein Umzug im laufenden Leistungsbezug erfordert immer eine vorherige Zustimmung durch das Jobcenter, wenn Sie keine Nachteile haben möchten. Wenn Sie einen Umzug anstreben, lassen Sie zunächst den Antrag zur Zustimmung des Mietangebots (mit Kaution bzw. ohne Kaution) vom Vermieter ausfüllen und sprechen damit im Kundenbüro des Jobcenters vor. Sie erhalten dann einen zeitnahen Termin zur Entscheidung über Ihren Umzugswunsch.

Ein ungenehmigter Umzug kann finanzielle Nachteile für Sie mitbringen.

Grundsätzlich wird für jede Wohnung – Bestandswohnung oder neue Wohnung nach Umzug – eine Mietbescheinigung benötigt.

Eigentum

Und was passiert mit meinem Haus?

Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

Wohngemeinschaft

Ich wohne nicht alleine!

Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben, müssen Sie keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird.

In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt. Ob dies wirklich so ist, kann aber vor Ort überprüft werden.

Auszug von Zuhause

Schluss mit Hotel-Mama?

Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Ansprechpartner. Es muss zugestimmt werden, wenn

  • die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,
  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
  • ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.