Regelleistung
Was steht mir eigentlich zu?
Zum Jahresbeginn stiegen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII.
Das Gesetz wurde hierzu durch den Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat abschließend zugestimmt.
Die jeweils gültigen Regelsätze finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Regelleistung umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.