weitere Leistungen
Was steht mir sonst noch zu?
Zusätzlich zur Regelleistung können Sie unter bestimmten Umständen weitere Leistungen beantragen, hierzu gehören
Bildungs- und Teilhabepaket
Perspektiven und Chancen für Kinder schaffen!
Das Bildungs- und Teilhabepaket gibt Kindern Chancen und Perspektiven, die sie für ihre Entwicklung dringend brauchen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets werden zukünftig bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusätzlich zur Regelleistung auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Dieses Bildungspaket wurde durch die Bundesregierung mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ zum 01.08.2019 noch ausgeweitet.
Das Bildungspaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 17 Jahren bzw. 24 Jahren, die in einkommensschwachen Familien leben. Einkommensschwach heißt, die Eltern oder sie selber beziehen Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter.
Mit Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag, wird automatisch eine Antrag auf fast alle Bildung- und Teilhabeleistungen gestellt. Lediglich für die Lernförderungen (Nachhilfe) ist noch ein gesonderter Antrag nötig.
Sofern Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen möchten, müssen Nachweise im Jobcenter eingereicht werden.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- Schul- und KITA-Ausflüge
- mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Weitere Informationen zum „Starke-Familien-Gesetz“ erhalten Sie aus der Informationsgrafik zum Starke-Familien-Gesetz. Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Wichtige Information
Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.
Schwangerschaft
Sie erwarten Nachwuchs?
Mit einer Schwangerschaft stehen viele Veränderungen an. Entscheidungen müssen getroffen und Angelegenheiten geregelt werden. Papierkram und finanzielle Überlegungen warten auf Sie.
Wir wollen, dass diese Zeit eine Zeit der Freude für Sie wird. Deshalb sichern wir Ihren Lebensunterhalt für die Zeit, in der Sie nicht arbeiten können.
Wir haben deshalb zusammengefasst, welche Leistungen der Gesetzgeber zusätzlich für Sie und Ihr Kind vorgesehen hat, um Ihrem Kind ein herzliches Willkommen in dieser Welt zu bereiten.
Einmalige Beihilfen
Und dann gibt es da noch die Sonderfälle ...
Zusätzlich zu der Regelleistung können einmalige Beihilfen beantragt werden. Dazu gehören
- Erstausstattung für die Wohnung (einschließlich Haushaltsgeräte),
- Übernahme der Kosten für die Wohnungsrenovierung (Schönheitsreparaturen),
- Erstausstattung mit Bekleidung (auch bei Schwangerschaften und Geburt) und
- orthopädische Schuhe
Weitere und ergänzende Informationen erhalten Sie hierzu in der jeweiligen Fachbereichsverfügung der Stadt Herne.