Wichtige Informationen
Alles was man auf jeden Fall wissen muss!
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (2022)
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AIP) 2022 des JC Herne stellt Transparenz zu den geschäftspolitischen Aufgaben und Zielen her, beschreibt die Strategien zur Erreichung der Ziele unter Beachtung der Wirkung und Wirtschaftlichkeit und legt somit den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Quantität und Intensität fest. 723 KB -
Ausbildungs- und Integrationsprogramm für junge Menschen (2022) der Jugendberufsagentur Herne
Die JBA ist wegen umfassender Umbauarbeiten in ihrem Stammdienstgebäude Markgrafenstraße im August 2021 vorübergehend für ca. 2 Jahre zum Shamrockpark umgezogen. Dieser Umzug wurde zum Anlass genommen, die gegenwärtige Organisation und Zusammenarbeit der beteiligten Träger neu zu bewerten und ggfs. zu optimieren. Hierbei entstand u. a. die Idee, erstmalig ein gemeinschaftliches Ausbildungs- und Integrationsprogramm (AIP) für junge Menschen in Herne zu formulieren, in dem die Strukturen der Zusammenarbeit in der JBA sowie die Hilfsangebote/-möglichkeiten der beteiligten Träger in einem Format zusammengefasst werden. 440 KB -
Information zur Datenvereinbarung nach Art. 13 und 14 DSGVO für den SGB II-Bereich
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie Ihr JOBCENTER und die Bundesagentur für Arbeit mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgehen. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches 559 KB
Teilhabechancengesetz
Seit dem 1. Januar 2019 gibt es durch das Teilhabechancengesetz zwei neue Förderinstrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im § 16i SGB II und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im § 16e SGB II für langzeitarbeitslosen Menschen.
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Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gemäß § 16e SGB II
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei allen Arbeitgebern mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. 2 MB -
Teilhabe am Arbeitsmarkt gemäß § 16i SGB II
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt für sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose. 2 MB -
Teilhabe am Arbeitsmarkt im Schaustellergewerbe
Über das Teilhabechancengesetzt ist auch eine Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser als Schaustellergehilfen/-gehilfin möglich. 353 KB
Arbeitsvermittlung
Informationen rund um das Thema Arbeitsuche
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Bewerberbüro
Das Bewerberbüro bietet Ihnen ein umfassendes Dienstleistungspaket rund um die Bewerbung. Neben Hilfestellungen bei der Erstellung und Überarbeitung Ihrer Bewerbungsunterlagen, können Sie Ihre Unterlagen bei uns einscannen, in Farbe ausdrucken und kostenlos versenden. Auch die Erstellung von professionellen Bewerbungsfotos ist nach Terminvereinbarung möglich. 168 KB -
Arbeitgeberleistungen
Informationen zum Thema Beschäftigungsförderung und Eingliederungsleistungen für Arbeitgeber.
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Förderleistungen im Schaustellergewerbe
Über das Teilhabechancengesetz ist auch eine Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser als Schaustellergehilfen/-gehilfinen möglich. 353 KB -
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei allen Arbeitgebern mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. 2 MB -
Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt für sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose. 2 MB
Geldleistungen
Anträge über Anträge ...
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Fachbereichsverfügung - einmalige Beihilfen
In der Fachbereichsverfügung "Einmalige Beihilfen" können Sie nachlesen, welche einmaligen finanzielle Hilfen das SGB II in bestimmten Lebenssituationen vorgesehen hat. 203 KB -
Mein Ticket
Mit Mein Ticket der HCR sind Sie zum kleinen Preis in Ihrem Wohnort mobil.Bitte beachten Sie, dass die jeweils gültigen Preise von denen im Flyer abweichen können. Die aktuellen Preise finden Sie auf der Seite des VRR unter www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/sozialticket-meinticket/. 2 MB -
Kindergeld
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Fachbereichsverfügung - Angemessene Kosten der Unterkunft
In der Fachbereichsverfügung "Angemessene Kosten der Unterkunft" können Sie nachlesen, welche angemessenen Kosten der Unterkunft die Stadt Herne für Leistungsbezieher nach dem SGB II / SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vorgesehen hat. 488 KB -
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Mietbescheinigung
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Umzug nach Herne (ohne Kaution)
Dieses Merkblatt bietet einen ersten Überblick über die Mietobergrenze (angemessene Kaltmiete einschließlich Nebenkosten, jedoch ohne Heizkosten) und die zu beachtenden Rahmenbedingungen bei einem Umzug. 300 KB -
Umzug nach Herne (mit Kaution)
Dieses Merkblatt bietet einen ersten Überblick über die Mietobergrenze (angemessene Kaltmiete einschließlich Nebenkosten, jedoch ohne Heizkosten) und die zu beachtenden Rahmenbedingungen bei einem Umzug. 303 KB