Ab 1. Januar 2023: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden
Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Die BA weist arbeitslose Kundinnen und Kunden darauf hin, die AUB aktiv bei ihrem Arzt einzufordern. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Die Vorlage einer AUB ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin ihrer Agentur für Arbeit, ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.
Kundinnen und Kunden können auch auf digitalem Weg ihre AUB einreichen. Im Bereich der eServices lassen sich über die sogenannten Veränderungsmitteilungen Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen und hochladen. Die Bescheinigungen können Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit zudem auch in der Kunden-App BA-mobil hochladen.
Ausbildungs- und Integrationsprogramm für junge Menschen (2022) der Jugendberufsagentur Herne
Die Jugendberufsagentur (JBA) ist wegen umfassender Umbauarbeiten in ihrem Stammdienstgebäude Markgrafenstraße im August 2021 vorübergehend für ca. 2 Jahre zum Shamrockpark umgezogen. Dieser Umzug wurde zum Anlass genommen, die gegenwärtige Organisation und Zusammenarbeit der beteiligten Träger neu zu bewerten und ggfs. zu optimieren.
Hierbei entstand u. a. die Idee, erstmalig ein gemeinschaftliches Ausbildungs- und Integrationsprogramm (AIP) für junge Menschen in Herne zu formulieren, in dem die Strukturen der Zusammenarbeit in der JBA sowie die Hilfsangebote/-möglichkeiten der beteiligten Träger in einem Format zusammengefasst werden.
Dieses AIP stellt somit Transparenz zu den geschäftspolitischen Aufgaben her, beschreibt Strategien zur Erreichung gesetzter Ziele und dient als Grundlage der Zusammenarbeit mit den Träger*innen und anderen Akteur*innen des lokalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes.
Für die Mitarbeitenden der JBA soll es eine Orientierungsfunktion entfalten und identitätsstiftend das Bewusstsein zur Erfüllung einer gemeinsamen Aufgabe für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unserer Stadt untermauern.
Publikationen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2022
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AIP) 2022 des JC Herne stellt Transparenz zu den geschäftspolitischen Aufgaben und Zielen her, beschreibt die Strategien zur Erreichung der Ziele unter Beachtung der Wirkung und Wirtschaftlichkeit und legt somit den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Quantität und Intensität fest.
Die maßgeblichen Steuerungsziele in 2022 stellen sich wie folgt dar:
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
- Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug