Service-Center: Mo. - Fr. von 08:00 - 18:00 Uhr
Zentrum für Vermittlung

Ausbildungs- und Integrationsprogramm für junge Menschen (2023) der Jugendberufsagentur Herne

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für junge Menschen (AIP) der Jugendberufsagentur Herne für das Jahr 2023 wurde nach seiner „Premiere“ im Vorjahr erstmalig aktualisiert. Es stellt im Folgenden Transparenz zu den geschäftspolitischen Aufgaben im Jahr 2023 her, beschreibt Strategien zur Erreichung gesetzter Ziele und soll als Grundlage einer weiterhin engen Zusammenarbeit mit den Trägerinnen und Trägern und allen anderen Akteurinnen und Akteuren des lokalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes dienen.


Die Jugendberufsagentur - Im neuen Look und gut erreichbar

Die Markgrafenstraße wird wieder Dreh- und Angelpunkt der Berufsberatung und Arbeitsvermittlung für Jung und Alt.

Ab dem 10. Juni sind die Agentur für Arbeit wie auch die Jugendberufsagentur (Träger sind die Agentur für Arbeit, die Stadt wie auch das Jobcenter) wieder regulär mitten in der Stadt zu finden. 

Zwei Jahre und zwei Tage 

Eine Sanierung benötigt Zeit. Genauso wie Umzüge. Für Kund:innen der Agentur für Arbeit wird es daher bis zur Eröffnung am 10. Juni in der Markgrafenstraße vom 5. bis 7. Juni eine Notbesetzung am Shamrockpark geben. Für Kund:innen des Jobcenters steht eine Notbesetzung an diesen Tagen in der Koniner Straße bereit. Bereits vereinbarte Termine für diese Zeit bleiben bestehen. Für alle weiteren Belange bittet die Agentur für diese beiden Tage um telefonische Kontaktaufnahme oder per Mail. 

Aus Alt wird Neu

Nach zwei Jahren Sanierung erscheint das Gebäude der Agentur für Arbeit im neuen Licht. Die Arbeit hat sich gelohnt. Nicht nur für die Mitarbeitenden, auch für die Kunden:innen. Das Gebäude wurde komplett kernsaniert und neugestaltet. Zur schnellen Erreichbarkeit in der Stadt, kommt nun ein neuer, vorteilhafter Faktor: Angenehme Atmosphäre! 

„Wir freuen uns sehr, dass wir unsere Kundinnen und Kunden nun in einer angenehmen Gesprächsatmosphäre begrüßen können. Das ist für alle dienlich und führt zu einem entspannteren Miteinander“, sind sich die Geschäftsführer der beteiligten Einrichtungen einig. 

Die Büros sind hell und freundlich, der Eingangsbereich ist großzügig gestaltet. Barrierefreiheit und auch die energetische Situation wurde bei der Sanierung mit in den Blick genommen. Was sich innen verändert hat, zeigt sich auch draußen. Das gesamt Straßenbild ist nun ein anderes. 


Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AIP) 2023 des JC Herne stellt Transparenz zu den geschäftspolitischen Aufgaben und Zielen her, beschreibt die Strategien zur Erreichung der Ziele unter Beachtung der Wirkung und Wirtschaftlichkeit und legt somit den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Quantität und Intensität fest.

Die maßgeblichen Steuerungsziele in 2023 stellen sich wie folgt dar:

  • Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
  • Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Ab 1. Januar 2023: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden

Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. 

Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. 

Die BA weist arbeitslose Kundinnen und Kunden darauf hin, die AUB aktiv bei ihrem Arzt einzufordern. Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Die Vorlage einer AUB ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin ihrer Agentur für Arbeit, ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

Kundinnen und Kunden können auch auf digitalem Weg ihre AUB einreichen. Im Bereich der eServices lassen sich über die sogenannten Veränderungsmitteilungen Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen und hochladen. Die Bescheinigungen können Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit zudem auch in der Kunden-App BA-mobil hochladen.