Bürgergeld Wir helfen in Notsituationen!
Sie können ihren Lebensunterhalt, ihre Miete oder die Mittagsverpflegung Ihrer Kinder nicht selbst zahlen? Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld) oder über das Bildungs- und Teilhabepaket. Ob Sie einen Anspruch haben, was Sie von uns ggfls. erhalten können und wie Sie einen Antrag stellen, erfahren Sie hier auf diesen Seiten.
Sie sind noch keine 25 Jahre alt und wohnen nicht mehr im Haushalt Ihrer Eltern? Dann liegt die Zuständigkeit in leistungsrechtlichen Angelegenheiten bei der Jugendberufsagentur.