Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie in den Neuigkeiten und auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Melden Sie sich noch heute an: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Unter eServices erhalten Sie Informationen zu weiteren Online-Angeboten.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Jobcenter.
Um für Sie weiterhin bestmöglich erreichbar zu sein haben wir uns dafür entschieden die lokale Sonderhotline für Sie weiterhin zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie daher etwaige Anliegen haben, dann nehmen Sie gerne den telefonischen Kontakt mit uns auf. Bitte geben Sie bei jeglicher Kontaktaufnahme eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
LOKALE SONDERHOTLINE 02325 637 300(montags bis donnerstags von 8 bis 15:30 Uhr, | BUNDESWEITE HOTLINE 0800 4555521(montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) |
Koniner Straße 4
44625 Herne
Öffnungszeiten¹:
Mo. - Mi. | 08:00 bis 15:30 Uhr |
¹ Bitte beachten Sie unsere abweichenden Servicezeiten!
Termine finden jeweils nach Vereinbarung statt.
Shamrockring 1
Shamrockpark Haus 4
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Die Jugendberufsagentur ist unabhängig über die Rufnummer 02323/595-100¹ erreichbar.
Öffnungszeiten¹:
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Do. | zusätzlich 14:00 bis 17:00 Uhr¹ |
¹ Bitte beachten Sie unsere abweichenden Informationen!
Heidstr. 2
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Mo. - Mi. | 08:00 bis 15:30 Uhr |
Termine finden jeweils nach Vereinbarung statt.