Rund um's Wohnen
Was betrifft wen?
Sind Sie Mieterin oder Mieter?
Wenn Sie Bürgergeld bekommen, kann das Jobcenter Herne Ihnen dabei helfen, die Kosten für eine Wohnung und anfallende Nebenkosten zu zahlen. Wichtig ist vor allem, dass die Wohnung für die Anzahl der Menschen, die dort leben, angemessen ist. Denn die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt von der Größe Ihrer Familie oder Wohngemeinschaft ab.
Hilfe bei Unterkunftskosten
Die Unterkunftskosten sind die finanzielle Hilfe, die das Jobcenter Herne für eine Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung stellt. Eine Bedarfsgemeinschaft sind beispielsweise Sie und die Person, die in Ihrem Haushalt lebt.
Weiter unten finden Sie die in der Stadt Herne geltenden Beträge als Orientierung für eine Mietobergrenze, die für eine Bedarfsgemeinschaft maximal übernommen werden können.
Strom
Hilfe bei Heizkosten
Die Unterkunftskosten decken schon einige der anfallenden Nebenkosten ab, wie zum Beispiel Wasser und Abwasser. Für die Heizkosten gibt es eine weitere Hilfe, die Sie zusätzlich zur Unterstützung für Unterkunftskosten bekommen. Diese werden zusammen mit der Übernahme der Unterkunftskosten bewilligt. Sie müssen hierfür also keinen extra Antrag stellen. Zu den Heizkosten zählen:
- monatlich anfallende Heizkosten
- einmalige Heizkosten, zum Beispiel Nachzahlungen aus der Heizkostenabrechnung oder Beschaffungskosten für Heizöl
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt davon ab, wie groß Ihre Wohnung ist und wie viele Familienmitglieder in der Wohnung leben. In der folgenden Tabelle steht, welche Größe der Wohnung (in Quadratmetern) für die Größe Ihrer Familie als angemessen gilt.
Haben Sie deutlich mehr Platz als in der Tabelle angegeben? Es kann sein, dass Sie weniger Geld für die Heizkosten vom Jobcenter bekommen. Besprechen Sie Ihre besondere Wohnsituation mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter:in.
Größe des Familienhaushaltes | Wohnfläche bis zu |
---|---|
1 Person | 50 m² |
2 Personen | 60 m² |
3 Personen | 75 m² |
4 Personen | 85 m² |
jede weitere Person | +10 m² |
Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer?
Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung und bekommen Bürgergeld? Es gibt unterschiedliche Bereiche, in denen wir Sie finanziell unterstützen können:
- Wohn-Nebenkosten: Menschen, die eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus haben und dort selbst wohnen, kann das Jobcenter Herne unterstützen, etwa mit der Übernahme einiger Nebenkosten (z. B. Wasser und Abwasser).
- Grund- und Erbbau-Steuer: Auch bei der jährlichen Zahlung der Grund- und/oder Erbbau-Steuer Ihrer Immobilie kann das Jobcenter Herne Sie unterstützen.
- Wohngebäudeversicherung: Damit Sie und Ihre Immobilie weiterhin geschützt sind, kann das Jobcenter Herne die Kosten für die Wohngebäudeversicherung übernehmen.
- angemessene Zinszahlungen: Sie sind Eigentümer:in einer Immobilie und können Ihre Zinszahlungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht zahlen? Hier kann das Jobcenter Herne einen Teil der Zahlungen übernehmen.
Wichtig zu beachten: Ob das Jobcenter Sie in einem der Punkte unterstützen kann und wie viel Geld Sie bekommen, können wir Ihnen erst in einem persönlichen Gespräch sagen.
Sie wollen umziehen?
Auch beim Umzug in ein neues Zuhause kann Sie das Jobcenter Herne unterstützen. Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen möchten und Bürgergeld bekommen, kontaktieren Sie unbedingt Ihre zuständige Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter Herne, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Das bedeutet:
Bevor Sie umziehen, sprechen Sie unbedingt mit dem Jobcenter Herne über
- das Angebot der neuen Wohnung (zum Beispiel die Miet- und Nebenkosten)
- die Gründe, warum Sie umziehen möchten (ggf. mit Nachweisen)
- Verwenden Sie am besten unseren Laufzettel zum Mietangebot und legen Sie das Mietangebot des Vermieters dazu.
Wichtig: Sprechen Sie unbedingt mit uns, bevor Sie den Mietvertrag der neuen Wohnung unterschreiben!
Die entsprechenden „Umzugspakete“ finden Sie hier:
Umzugspaket/Hinweise Umzug mit Kaution
Umzugspaket/Hinweise Umzug ohne Kaution
- Bitte beachten Sie: Nur wenn das Jobcenter Herne Ihnen eine Zusicherung für die Kostenübernahme der neuen Wohnung gibt, können wir nach dem Umzug garantieren, dass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. Melden Sie sich also frühzeitig.
- Bei Umzügen innerhalb der Stadt Herne wenden Sie sich an Ihre zuständige Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter Herne
- Bei Umzügen von außerhalb in die Stadt Herne sollten Sie – vor dem Umzug – Kontakt mit dem Jobcenter Ihres bisherigen Wohnortes aufnehmen und alle Fragen klären. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall.
Sind Sie noch unter 25 Jahre?
Bitte beachten Sie: Wenn Sie jünger als 25 Jahre sind, zahlt das Jobcenter Herne nur in bestimmten Fällen die Kosten, die durch eine eigene Wohnung anfallen.
Dazu wird überprüft, ob ein Umzug in Ihrer Situation gerade erforderlich ist und die Mietkosten für eine eigene Wohnung übernommen werden können.
Diese Regelung gilt sowohl beim ersten Auszug aus dem Elternhaus als auch bei jedem weiteren Umzug
Wenden Sie sich für alle weiteren Fragen an die Jugendberufsagentur Herne
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Das Jobcenter kann die vollständigen Kosten für eine Wohnung sowie die Heizung auf Dauer nur übernehmen, soweit diese angemessen sind. Hierfür hat die Stadt Herne klare Regeln erlassen. Wenn Sie in einem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen, können wir die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ebenfalls übernehmen. Am besten Sie sprechen uns an.
Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft einschl. Betriebskosten ohne Heizkosten richtet sich in Herne nach § 12 Wohngeldgesetz, als angemessen gelten nachfolgende Bruttokaltmieten:
Bruttokaltmiete = Miete mit Nebenkosten, aber ohne Heizung
Stand 2022
Haushaltsgröße | Angemessene Miete inkl. Nebenkosten |
---|---|
1 Person | 431,20 € |
2 Personen | 521,40 € |
3 Personen | 620,40 € |
4 Personen | 724,90 € |
5 Personen | 827,20 € |
jede weitere Person | 99,00 € |
ab 01.01.2025
Haushaltsgröße | Angemessene Miete inkl. Nebenkosten |
---|---|
1 Person | 448,80 € |
2 Personen | 542,30 € |
3 Personen | 645,70 € |
4 Personen | 754,60 € |
5 Personen | 860,20 € |
jede weitere Person | 103,40 € |
Wenn Sie innerhalb des Herner Stadtgebietes umziehen möchten, so ist vor Anmietung von Wohnraum die Zusicherung für die neue Unterkunft beim Jobcenter Herne einzuholen. Die entsprechenden „Umzugspakete“ finden Sie hier:
Umzugspaket/Hinweise Umzug mit Kaution
Umzugspaket/Hinweise Umzug ohne Kaution
Sollten Sie in eine andere Stadt/Kommune verziehen, so ist die Zusicherung zur Anmietung der Wohnung dort einzuholen.