Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten
Wann kann ich Bürgergeld beantragen?
- wenn Sie mind. 15. Jahre alt sind
- wenn Sie das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben
- wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben
- wenn Sie erwerbsfähig sind
- wenn sie hilfebedürftig sind, weil Sie Ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig und aus eigenen Mitteln finanzieren können.
Mit welchen Dokumenten muss ich vorsprechen, um einen Bürgergeld Antrag stellen zu können?
- Personalausweis
- gültiger Aufenthaltstitel (eAT) – Fiktion
- Pass mit gültiger Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
Welche Möglichkeit habe ich dem Jobcenter Unterlagen vorzulegen / einzureichen?
Sie haben die Möglichkeit alle Dokumente bequem über die Internetseite von jobcenter.digital einzureichen, außerdem besteht die Möglichkeit, Kopien Ihrer Dokumente in unseren Briefkasten zu werfen.
Darf ich, wenn ich Bürgergeld beziehe auch Urlaub machen oder mich woanders aufhalten?
Wenn Sie Leistungsempfänger von Bürgergeld sind, können Sie 21 Tage Urlaub (Ortsabwesenheit) beantragen.
Dies können Sie bis zu 3 Monate vorab, jedoch bis spätestens 5 Tage vorher online über jobcenter.digital, telefonisch, schriftlich oder persönlich in Ihrem Jobcenter vor Ort erledigen.
Was muss ich dem Jobcenter mitteilen?
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, so teilen Sie uns unbedingt jegliche Veränderung mit, z.B.
- Änderung der Bankverbindung oder Rufnummer,
- Ein- oder Auszug einer Person aus der Wohnung,
- Trennung vom Partner, Arbeitsaufnahme,
- Geburt von Kindern, bevorstehende Um- oder Wegzüge,
- Kauf von Kfz.
- usw.
Nutzen Sie hierzu gerne: jobcenter.digital oder unsere Onlineangebote.
Hat das Jobcenter Herne eine App zu Einreichung von Dokumenten oder bei Fragen an die Mitarbeiter?
Das JC Herne hat KEINE App zur Kontaktaufnahme oder zum Einreichen von Unterlagen - nutzen Sie dafür bitte die Internetseite jobcenter.digital.
Kann ich das Jobcenter Herne Telefonisch erreichen?
Das Jobcenter Herne ist von Montag – Donnerstag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, sowie Freitag von 8-14 Uhr unter der Rufnummer 02325/637–0 sowie zusätzlich von Montag – Mittwoch in der Zeit von 13:00 – 15:30 Uhr unter der Rufnummer 02325/637-300 zu erreichen.
Kann ich Bürgergeld beantragen, wenn ich berufstätig bin oder Arbeitslosengeld I beziehe?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt immer von Ihrem Einkommen und Ihrer persönlichen Situation ab. Es erfolgt immer eine individuelle Prüfung.
Bin ich krankenversichert, wenn ich Bürgergeld erhalte?
Ja, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, so werden in dieser Zeit auch Ihre Sozialabgaben zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt.